Betriebliche Mitbestimmung

Labor Relations zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Ein Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat zahlreiche gesetzliche Rechte. Sie schränken die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers zum Teil erheblich ein. Andererseits begrenzt das Gesetz die Befugnisse des Betriebsrates.

Die Unkenntnis von gegenseitigen Rechten und Pflichten führt in der betrieblichen Praxis häufig zu Streit. Blockaden sind zeit- und kostenaufwändig, für beide Seiten frustrierend und können langfristig eine negative Einstellung der Belegschaft gegenüber dem Unternehmen fördern.

Meine Erfahrung:
Der Dialog auf Augenhöhe vermeidet politische „Grabenkämpfe“ und findet Lösungen am Verhandlungstisch. Um verfahrene Situationen wieder in Bewegung zu bringen, sind Vertrauen (wieder-) herzustellen und Spannungen durch Gespräche auf Sachebene abzubauen. Gefragt sind kreative Ansätze, die beide Partner ihr Gesicht wahren lassen.

Ich unterstütze seit mehr als 15 Jahren Unternehmen im Tagesgeschäft der Mitbestimmung wie auch in Verhandlungen. Profitieren Sie von meiner praktischen Erfahrung als Labor Relations Experte. 

Eine richtig verstandene, verantwortungsvoll ausgeübte Mitbestimmung vermeidet Schäden und sichert die künftige Entwicklung des Unternehmens und damit letztlich den Bestand von Arbeitsverhältnissen.

  • Vorbereitung und Begleitung von Projekten bei Restrukturierungen und Organisationsveränderungen
  • konstruktive Verhandlung über Interessenausgleich / Sozialplan
  • Moderation von Gesprächen oder Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern
  • Kommunikation von Verhandlungsergebnissen an die Mitarbeiter
  • Vorbereitung und Begleitung von Einigungsstellen
  • Durchführung arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren

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    Rechtsanwalt Burkard Pollmann