Gestaltung Von Arbeitsverträgen

Gestaltung von Arbeitsverträgen: Respekt, wer’s selber kann

Arbeitsrecht unterliegt permanenter Veränderung durch den Gesetzgeber. Parallel arbeiten die Arbeitsgerichte als „Reparaturbetriebe des Gesetzgebers“. Sie beeinflussen mit einem unüberschaubaren „case law“ die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

In der Praxis wichtig:
Nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, gilt überhaupt (noch). Unwirksame, oder im Laufe der Zeit unwirksam gewordene, Vertragsbestandteile & AGB können erhebliche Kosten & Risiken verursachen.

Lohnenswert:
Eine turnusmäßige Durchsicht („Check up“ / „Review“) und, soweit sinnvoll, die Anpassung arbeitsvertraglicher Grundlagen („Face lift“).
Ihr Aufwand ist überschaubar, Ihr Nutzen erheblich.

Was Sie bekommen:

  • Prüfung („Check up“) von Arbeitsverträgen und sonstigen Muster-Vereinbarungen
  • Beratung zu unwirksamen Vertragsbestandteilen und wirtschaftlichen Folgen
  • Neugestaltung („Face lift“) von Arbeitsverträgen und Muster-Vereinbarungen
  • Schulung von People-/Human Resources-Mitarbeitern zu vertraglichen Änderungen

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Dann kontaktieren Sie mich.

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    Rechtsanwalt Burkard Pollmann